Sprungpolster SP16

Das Sprungpolster ist ein pneumatisches Sprungrettungsgerät zum Auffangen frei fallender Personen. Es ist für eine Rettungshöhe bis 16 m geprüft und zugelassen (entspricht dem 5. Obergeschoss von Wohngebäuden).

Rettungshöhe: etwa 16m
Auffangfläche: 3,50×3,50m
Höhe: 1,70m
Packmaß: 90x55x30cm
Gewicht: ca. 55kg (einsatzbereit)
Erforderliche Stellfläche: mind. 3,80×3,80m
Rüstzeit: ca. 30 Sekunden
Druck im Schlauchgerüst: ca. 0,3 bar
Druckluftversorgung: Druckluftflasche 6l, 300 bar
Wiederaufrichtzeit nach Entlastung:           ca. 10 Sekunden (größte Sprungfrequenz)
Bedienmannschaft: 2 Personen

 

Das Sprungpolster besteht aus einem quaderförmigen Schlauchgerüst, das allseitig von luftdichten Spezialplanen umgeben ist. Eine Plane (Mittelplane), waagerecht in der Mitte angeordnet, teilt es in zwei übereinander liegende Luftkammern. Am unteren Schlauchrahmen ist ein Druckluftbehälter (6 l, 300 bar) befestigt und über einen Anschlussschlauch (mit Rückschlagventil) angeschlossen.

Durch Öffnen des Behälterventils wird das Schlauchgerüst mit Druckluft gefüllt, wobei es sich selbsttätig entrollt, entfaltet und aufrichtet. Überschüssige Druckluft wird über ein Druckbegrenzungsventil abgeblasen. Beim Aufrichten des Sprungpolsters strömt Umgebungsluft durch runde Öffnungen in den Seitenplanen (Aus- und Einströmöffnungen) in die beiden Luftkammern ein. Die Auffangplane ist überwiegend weiß, eine schwarze Markierung kennzeichnet die Mitte. Um einen Stellungswechsel vornehmen zu können, sind an den Seitenplanen bzw. an den Ecken Tragegriffe angebracht.

Beim Auftreffen eines Körpers innerhalb der markierten Auffangplane verformt sich das Schlauchgerüst. Das Volumen der Luftkammern verringert sich, die Luft im Inneren der Kammern wird momentan verdichtet und entweicht anschließend durch die Aus- und Einströmöffnungen der Seitenplanen. Es bildet sich eine Art Trichter in Richtung Sprungpolstermitte. Dadurch wird ein Durchschlagen auf den Boden, ein zu harter Aufprall und ein Herausschleudern (Trampolineffekt) der zu rettenden Person verhindert.

Ist eine Person nach dem Einspringen in das Sprungpolster annähernd bis zum Stillstand verzögert worden (Verdrängungsprinzip), sinkt sie schließlich bis zum Boden durch und kann das Gerät verlassen. Nach Entlastung richtet sich das Sprungpolster sofort wieder auf und ist erneut einsatzbereit. Für die Herstellung der Einsatzbereitschaft und für Stellungswechsel werden zwei Einsatzkräfte als Bedienmannschaft benötigt.